_ keinen richtigen Faustschlag, sondern eher einen Haken ausgeteilt habe, wie ihn eben ein Besoffener vollführe. Betreffend diesen angeblichen Gegenschlag ist auch die offenkundige körperliche Unterlegenheit von C.________ gegenüber den grösser gewachsenen und durchtrainierten A.________ und B.________ nicht ausser Acht zu lassen. Das Gericht gelangt daher zum Schluss, dass ein Gegenschlag von C.________ mit den behaupteten Verletzungsfolgen für A.________ so nicht stattgefunden hat. Letztlich kann noch erwähnt werden, dass J.________ und I.________ (Tante und Onkel) A.________ am Sonntag beim Frühstück gesehen haben.