12 ten Gegenschlag von C.________ zu Beginn der Auseinandersetzung entstanden wäre, fehlt es aber an jeglichen ernst zu nehmenden Hinweisen. Darüber hinaus wäre durch einen Schlag eher das Verletzungsbild einer stumpfen Gewalteinwirkung zu erwarten, als eine stärkere Schürfung, d.h. einer "Kratzwunde". Zudem sprach B.________ bei der Polizei davon, dass C.________ keinen richtigen Faustschlag, sondern eher einen Haken ausgeteilt habe, wie ihn eben ein Besoffener vollführe.