Der Test ergab jedoch unbestrittenermassen 0.0 ‰. Dem gegenüber ergeben die glaubhaften Angaben von C.________ durchaus Sinn, welcher an diesem Abend überhaupt keinen Alkohol getrunken haben will, weil er ein Auto lenkte und fit für ein Fussballturnier sein wollte. Überdies ist es in sich widersprüchlich, wenn einerseits die starke Alkoholisierung des Opfers mit schwankendem Gang etc. geltend gemacht wird und andererseits behauptet wird, C.________ habe A.________ in diesem Zustand noch derart hart an den Kopf schlagen können, dass davon eine "starke Schürfung" entstanden sei.