Aus medizinischer Sicht wurde somit nach der Glasgow-Coma-Scale keine Beeinträchtigung der Bewusstseinslage festgestellt. Eine starke Alkoholisierung hätte hier auffallen müssen. Obwohl nicht verkannt wird, dass der Körper mit zeitlicher Fortdauer Alkohol abbaut, wäre bei einer derart hohen Alkoholisierung wie der geltend gemachten damit zu rechnen gewesen, dass der durch die Polizei durchgeführte Atemalkoholtest zumindest noch ein Restergebnis angezeigt hätte. Der Test ergab jedoch unbestrittenermassen 0.0 ‰.