11 - Es wurde geltend gemacht, C.________ sei stark alkoholisiert bzw. besoffen gewesen, man habe dies gerochen und deutlich daran gemerkt, dass er unkontrolliert gewesen sei und einen schwankenden Gang gehabt habe. Dem widersprechen folgende Fakten: in der Notfalluntersuchung kurz nach der Tat präsentierte sich gemäss ärztlichem Bericht ein hämodynamisch und respiratorisch stabiler Patient mit GSC 15. Aus medizinischer Sicht wurde somit nach der Glasgow-Coma-Scale keine Beeinträchtigung der Bewusstseinslage festgestellt.