Gegenüber der Staatsanwaltschaft ergänzte der Beschuldigte, als er zu Boden gegangen sei, sei er am Anfang von beiden geschlagen worden. Er nehme an, dass der eine dann aufgehört habe und ihm die Sachen habe wegnehmen wollen (pag. 105 Z. 226 f., Z. 231; pag. 106 Z. 232 f.). Er habe nicht verstanden, weshalb sie auf ihn einge-