Die Spuren wurden gesichert, aber vorerst auf eine DNA-Auswertung verzichtet. Der kriminaltechnische Sachbearbeiter hielt im Bericht vom 23. Juni 2015 fest, es sei davon auszugehen, dass bei der Auseinandersetzung Blut vom Opfer an die Kleider des Beschuldigten gelangte und von dort auf den Rücksitz des Audi A5 übertragen wurde (pag. 26). Die objektiven Beweismittel lassen jedoch keine Rückschlüsse auf den konkreten Tathergang zu (vgl. pag. 26). 8.2 Aussagen C.________ C.________ sagte anlässlich der polizeilichen Befragung vom 10. Mai 2015 (pag. 93 ff.) und an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12. November 2015 (pag.