7 Gestützt auf DNA-Auswertungen ist erwiesen, dass sich im Audi A5, Kontrollschild .________, auf der linken Seite sowie auf dem Mittelteil der Rücksitzbank eingetrocknete Blutpartikel befanden, welche mit dem DNA-Profil von C.________ übereinstimmen (pag. 26). Weiter wurden an den Kleidern des Beschuldigten diverse blutverdächtige Anhaftungen festgestellt. Die Spuren wurden gesichert, aber vorerst auf eine DNA-Auswertung verzichtet.