_ (pag. 76 ff.; pag. 83 ff.; pag. 92.1 ff.; pag. 452 ff.) ausführlich wiedergegeben (pag. 522-538, S. 10-26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung der Kammer.