In der Folge forderten B.________ und A.________ C.________ und D.________ auf, ihnen ihre Wertsachen (Handy, Portemonnaie) herauszugeben, andernfalls komme es „nicht gut" für sie. Weder C.________ noch D.________ kamen dieser Aufforderung nach, worauf A.________ versuchte, C.________ die Wertsachen eigenhändig aus den Hosentaschen zu nehmen. Als eine unbekannte Person rief, die Polizei komme, rannten A.________ und B.________ zu ihrem Wagen (schwarzer Audi A5), der von H.________ unterdessen in die Nähe des Tatortes gefahren worden war, stiegen ein und fuhren davon.