1.3 der Beschuldigte A.________ wegen Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig gesprochen worden ist; 1.4 der Beschuldigte A.________ zu einer Übertretungsbusse vom CHF 100.00 verurteilt worden ist. 2. Der Beschuldigte A.________ sei 2.1 schuldig zu sprechen wegen versuchten Raubes, begangen am 10.05.2015 in Bern gemeinsam mit B.________ zum Nachteil des C.________ und des D.________; 2.2 zu verurteilen zu 2.2.1 einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der Polizeihaft und unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 3 Jahren;