Staatsanwalt E.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 694): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18. Januar 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1 der Beschuldigte B.________ wegen versuchten Raubes schuldig gesprochen worden ist; 1.2 der Beschuldigte B.________ zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten unter Aufschub einer Teilstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren verurteilt worden ist; 1.3 der Beschuldigte A.___