_. Der Berufungsführer sei freizusprechen von Schuld und Strafe von der Anschuldigung der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 10.05.2015 in Bern gemeinsam mit B.________ z.N. des C.________ und des D.________. Das Verfahren gegen den Berufungsführer wegen Angriffs, angeblich begangen am 10.05.2015 in Bern gemeinsam mit B.________ z.N. des C.________ und des D.________, sei einzustellen, eventualiter sei der Berufungsführer von Schuld und Strafe von dieser Anschuldigung freizusprechen.