3 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug) sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 655 ff.; pag. 663). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 685 f.).