_ wegen versuchten Raubes zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Ferner auferlegte die Vorinstanz B.________ die Hälfte der gesamten Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8‘680.00 (pag. 498, Bst. B. I. erstinstanzliches Urteil). Die Vorinstanz widerrief den B.________ mit Urteil der Jugendanwaltschaft Em- mental-Oberaargau vom 9. Oktober 2014 für einen Freiheitsentzug von 10 Tagen gewährten bedingten Vollzug nicht und verwarnte B._