1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 18. Januar 2017 (pag. 495 ff.) wegen versuchten Raubes und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Eigenkonsum von Cannabis zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und zur Hälfte der gesamten Verfahrenskosten, ausmachend CHF 8‘680.00 (pag. 496, Bst. A. I. erstinstanzliches Urteil). Mit dem selben Urteil verurteilte die Vorinstanz den Mittäter B.________ wegen versuchten Raubes zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten.