2. Zur Bezahlung von CHF 35‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 31. August 2010 an die Straf- und Zivilklägerin. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen.