3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 42‘463.85 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 7‘900.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: