Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. April 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. einfacher Körperverletzung, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von Mitte/Ende 2009 bis zum 13. April 2010 z.N.v. C.________; 2. Drohung, angeblich mehrfach begangen ab dem Jahr 2009 bis zum 13. April 2010 z.N.v. C.________; 3. Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, angeblich mehrfach begangen ab dem Jahr 2009 bis zum 13. April 2010 z.N.v. E.________;