Die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung inkl. Urteilseröffnung veranschlagt die Kammer mit 9.5 Stunden. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von insgesamt 34.6 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 6‘920.00, was zuzüglich des Reisezuschlags, der Auslagen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer CHF 8‘220.25 ergibt, welche Rechtsanwalt B.________ durch den Kanton Bern auszurichten sind. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren insgesamt ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___