O., S. 175). Die Vorinstanz ging für eine einzelne Vergewaltigung gestützt auf die bernische Praxis von einer Basisgenugtuung von CHF 10‘000.00 aus und erhöhte diese im konkreten Fall unter Berücksichtigung der weiteren massiven Übergriffe auf die Straf- und Zivilklägerin und sich an Vergleichsfällen orientierend deutlich auf einen Betrag von CHF 38‘000.00 [recte: CHF 35‘000.00] (pag. 875, S. 45 Urteilsbegründung). Auch die Kammer erachtet diesen Betrag unter Berücksichtigung der Rechtsprechungspraxis und der konkreten Umstände als angemessen.