Es handle sich um zahlreiche Delikte und um eine hohe Intensität. Da sei die vorinstanzlich ausgesprochene Genugtuung von CHF 35‘000.00 plus Zins ab mittlerem Verfall sicherlich nicht zu hoch, sie verweise auch auf das Urteil i.S. SK 16 374 sowie auf Vergleichsfälle gemäss HÜTTE (pag. 1132). Aus den Schuldsprüchen des Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruchs, mehrfachen einfachen Körperverletzung, Nötigung und mehrfacher Drohung zum