Die Ängste seien omnipräsent, sie führe ein Leben, wie man es sich gar nicht vorstellen könne. Ausserdem erlebe sie immer wieder Flashbacks, welche durch Kleinigkeiten ausgelöst würden und sie immer wieder in den Strudel der Erinnerungen reissen würden. Die Straf- und Zivilklägerin sei auch auf Psychopharmaka angewiesen und es sei unklar, ob sie jemals einen normalen Alltag werde führen können. Es sei deshalb eine hohe Genugtuung geschuldet. Es handle sich um zahlreiche Delikte und um eine hohe Intensität.