Fürsprecherin D.________ beantragte namens und auftrags der Straf- und Zivilklägerin im oberinstanzlichen Verfahren, der Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 692.05 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin zu verurteilen (pag. 1129). Zur Begründung führte sie in der oberinstanzlichen Verhandlung aus,