Darüber hinaus boxte, kniff und schubste der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin und die beiden Kinder immer wieder, die Straf- und Zivilklägerin bespuckte er ausserdem. Die Kammer erachtet für die Vielzahl an Tätlichkeiten die Ausfällung einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 1‘500.00 als verschuldensangemessen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 15 Tage festzusetzen. V. Zivilpunkt