Die sich ergebende Freiheitsstrafe von 5 Monaten ist im Umfang von 3 Monaten asperierenderweise zu berücksichtigen. 25.8 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht Vorab hält die Kammer fest, dass die körperlichen Übergriffe des Beschuldigten auf die Kinder bereits im Rahmen der Asperation für die mehrfachen Körperverletzungen bzw. mit Ausfällung einer Übertretungsbusse für die mehrfachen Tätlichkeiten abgegolten wurden bzw. werden, sie dürfen deshalb an dieser Stelle nicht erneut gewichtet werden.