Tatgruppe mehrfache Drohung Die Drohungen, welche der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin gegenüber äusserte – er werde sie mit einem Messer töten bzw. sie erwürgen bzw. sie erdrosseln und er werde ihre Familie mit Säure begiessen – sind als gravierend und v.a. in Anbetracht des geschwächten mentalen und psychischen Zustandes der Strafund Zivilklägerin auch als sehr verwerflich zu bezeichnen. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich. Seine Beweggründe waren Machtdemonstration der Strafund Zivilklägerin gegenüber sowie der Wille, über sie zu bestimmen.