Betreffend die Täterkomponenten wird auf die Ausführungen unter IV.24.2. Täterkomponenten hiervor verwiesen, diese sind neutral zu gewichten. Die für dieses Delikt angemessene Freiheitsstrafe von 5 Monaten ist im Umfang von 3 Monaten zur Einsatzstrafe zu asperieren. 25.7 Tatgruppe mehrfache Drohung