Die resultierende Freiheitsstrafe von 11 Monaten ist im Umfang von 8 Monaten zur Einsatzstrafe zu asperieren. 25.5 Tatgruppe mehrfache einfache Körperverletzung z.N.v. F.________ Was die Tatgruppe mehrfache einfache Körperverletzung z.N.v. F.________ anbelangt, so gewichtet die Kammer das Tatverschulden aufgrund der geringeren Anzahl an Vorfällen als bei E.________ als noch knapp leicht. Sie erachtet dafür eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten als angemessen, wobei wiederum aufgrund der höchstens leichtgradig verminderten Schuldfähigkeit eine Reduktion um einen Monat vorzunehmen ist.