Betreffend die Täterkomponenten wird auf die Ausführungen unter IV.24.2. Täterkomponenten hiervor verwiesen, diese sind neutral zu gewichten. Die resultierende Strafe von 9 Monaten ist im Umfang von 6 Monaten asperierenderweise zu berücksichtigen. 25.4 Tatgruppe mehrfache einfache Körperverletzung z.N.v. E.________ Betreffend die mehrfach begangenen einfachen Körperverletzungen z.N.v. E.________ wiegt das Verschulden des Beschuldigten mittelschwer; der Beschuldigte schlug seinen Sohn oft, heftig und unvorhersehbar bzw. aus nichtigem Anlass. E.________ konnte sich mit anderen Worten nie vor Schlägen sicher fühlen.