diese beschreiben den Beschuldigten als unproblematischen, freundlichen, unauffälligen und angepassten Insassen; ein solches Verhalten im Strafvollzug darf allerdings grundsätzlich erwartet werden und wirkt sich nicht strafmindernd aus. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich. Die Kammer gewichtet die Täterkomponenten insgesamt als neutral, es bleibt für die Tatgruppe der Vergewaltigungen bei einer Einsatzstrafe von 75 Monaten.