Er zeigte überdies im Verlauf des Verfahrens weder Einsicht, noch Reue, sondern versuchte vielmehr das Opfer zur Täterin zu machen. Vor diesem Hintergrund kann dem Beschuldigten selbstredend kein Geständnisrabatt gewährt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Führungsberichte des Regionalgefängnisses Thun (datierend vom 13. März 2018, pag. 1089 f.) sowie des Regionalgefängnisses Burgdorf (datierend vom 28. März 2018, pag. 1096 f.); diese beschreiben den Beschuldigten als unproblematischen, freundlichen, unauffälligen und angepassten Insassen;