An dieser Stelle sei überdies auf die diversen Gefährdungsmeldungen und deren Inhalt verwiesen, welche eindrücklich wiedergeben, wie der Beschuldigte Drohungen immer wieder strategisch einzusetzen wusste (vgl. dazu die Ausführungen unter II.13.3.10. Gefährdungsmeldungen hiervor). Der Beschuldigte macht geltend, es gehe ihm seit einem Unfall und einer darauffolgenden Rückenoperation im Jahr 2001 gesundheitlich nicht gut, er erachtet sich deswegen als arbeitsunfähig (vgl. pag. 367, pag. 371 Z. 233 ff., pag. 391 Z. 260, pag. 770 Z. 15 ff.). Objektiviert ist dies nicht.