24.2 Täterkomponenten Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wird zunächst auf die Ausführungen unter II.12.1. Vorgeschichte und unbestrittener Sachverhalt hiervor verwiesen. Aus den Akten geht ausserdem hervor, dass der Beschuldigte, welcher seit 1999 in der Schweiz lebt, Sozialhilfebetrug beging, bereits einen FFE hatte, sich mit seinem behandelnden Psychiater zerstritt und immer wieder Probleme mit den Nachbarn hatte, was zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs, mehrfachen Tätlichkeiten und mehrfacher Beschimpfung (pag.