Iran im November 2015 rücksichtslos und ohne die geringste Empathie vollzog. Die Versuche der Straf- und Zivilklägerin, dem Beschuldigten vorsichtig ihre Wünsche mitzuteilen, ihn namentlich zu etwas Rücksichtnahme aufzufordern, wurden durch den Beschuldigten jeweils im Keim erstickt; ohne jede Gefühlsregung und trotz offensichtlichem Leiden der Straf- und Zivilklägerin machte der Beschuldigte weiter. Dabei ist kein einziger Vorfall aktenkundig, bei welchem der Beschuldigte von der Straf- und Zivilklägerin abgelassen oder zumindest in seinem Tun innegehalten hätte.