Die Straf- und Zivilklägerin musste dem Beschuldigten über 11 Jahre hinweg in sexueller Hinsicht jederzeit zu Willen sein und leidet noch heute, fast drei Jahre nach ihrer Flucht, unter den Folgen der sich immer wiederholenden Vergewaltigungen. Welche Folgen die Taten für die Straf- und Zivilklägerin noch haben werden, lässt sich trotz jahrelanger psychotherapeutischer Behandlung noch nicht abschliessend sagen (vgl. dazu insbesondere die Ausführungen unter II.13.3.13. Arztberichte betreffend den aktuellen Gesundheitszustand der Straf- und Zivilklägerin und ihrer Kinder hiervor).