19.2 Subsumtion Gemäss Beweisergebnis sprach der Beschuldigte in der Zeit ab dem 14. April 2010 bis Ende November 2015 (zuvor verjährt) mehrfach Drohungen gegen die Strafund Zivilklägerin aus. So insbesondere, dass er ein Messer holen werde, dass er sie erwürgen oder erdrosseln werde und dass er ihrer Familie mit Säure eine schöne Marke auf deren Gesichter machen werde, damit sie es lebenslang nicht vergessen könnten (vgl. dazu die Ausführungen unter II.13.4. Beweisergebnis hiervor). Damit stellte er der Straf- und Zivilklägerin zweifellos schwere Nachteile in Aussicht.