Subjektiv ist Vorsatz erforderlich, der sich auf die Beeinflussung und das abgenötigte Verhalten beziehen muss, wobei Eventualvorsatz genügt. Schliesslich bedarf die Rechtswidrigkeit bei der Nötigung besonderer Prüfung: «Unrechtsmässig ist eine Nötigung dann, wenn das Mittel oder der Zweck unerlaubt ist oder wenn das Mittel zum erstrebten Zweck nicht im richtigen Verhältnis steht oder wenn die Verknüpfung zwischen einem an sich zulässi-