Die Intensität der Gewalt braucht nicht so gross zu sein, dass das Opfer widerstandsunfähig wird, vielmehr genügt ein Mass an Gewalt, welches erforderlich ist, um den Willen des konkreten Opfers zu brechen. Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt (jedenfalls nach der beim Opfer geweckten Vorstellung) vom Willen des Täters abhängt. Nicht erforderlich ist die Absicht, die Drohung wahr zu machen, doch muss das Opfer sie ernst nehmen.