126 mit Hinweisen zu Literatur und Rechtsprechung). 17.2 Subsumtion betreffend die Straf- und Zivilklägerin Gemäss Beweisergebnis übte der Beschuldigte in der Zeit vom 14. April 2010 bis Ende November 2015 (zuvor verjährt) gegen die Straf- und Zivilklägerin wiederholt und in unterschiedlichem Ausmass Gewalt aus (vgl. dazu die Ausführungen unter II.13.3.1. Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sowie unter II.13.4. Beweisergebnis hiervor).