Indem der Beschuldigte im Wissen um die Schwangerschaft seine Frau heftig in den Rücken trat, nahm er einen Schwangerschaftsabbruch zumindest in Kauf. Der Beschuldigte ist somit des versuchten starbaren Schwangerschaftsabbruchs, begangen im Jahr 2005/2006 in Bern z.N. der Straf- und Zivilklägerin, schuldig zu erklären.