Die Straf- und Zivilklägerin versuchte sich einerseits durch körperlichen Widerstand (Wegrücken, Hand wegschieben etc.) zur Wehr zu setzen, andererseits sagte sie dem Beschuldigten auch, sie habe grosse Schmerzen und könne nicht mehr. Ausserdem schrie sie oft vor Schmerzen und weinte während dem Analverkehr, so dass für den Beschuldigten in allen Fällen eindeutig erkennbar war, dass die Strafund Zivilklägerin den Analverkehr mit ihm nicht wollte.