1121), sondern vielmehr weil sie – wie bereits ausgeführt – grosse Angst vor dem Beschuldigten bzw. vor noch mehr Gewalt hatte. Der Beschuldigte ist somit der Vergewaltigung, mehrfach begangen im Zeitraum von Mai 2005 bis am 10. November 2015 in Bern z.N. der Straf- und Zivilklägerin, schuldig zu erklären.