49 und an Kindergeburtstagsfesten teilzunehmen bzw. selber ein solches zu veranstalten. Die Kinder fürchteten sich vor dem Beschuldigten, wollten und wollen bis heute keinen Kontakt zu ihm haben. Der Beschuldigte drückte F.________ mehrfach ein Kissen aufs Gesicht, was diese extrem ängstigte, und sperrte sie auf der Toilette ein, wobei er das Licht löschte. Er schrie beide Kinder auch oft an, was diese einschüchterte und verängstigte. Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass der mit Anklageschrift vom 4. Januar 2017 (pag.