Der Beschuldigte kontrollierte die gesamte Familie und schrieb vollkommen unangebrachte Verhaltensregeln vor (nicht laut, sondern immer leise sein, kein Lachen, kein Singen, kein Tanzen, keine Verwendung der deutschen Sprache). Er verhielt sich den Kindern gegenüber in der Zeit vom 14. April 2010 bzw. ab Mitte 2012 bis November 2015 lieblos und unternahm nie oder praktisch nie etwas mit ihnen. Er beschimpfte E.________ und F.________ als dumme Kinder. Ausserdem untersagte der Beschuldigte E.________ mit anderen Kindern zum Spielen abzumachen