te E.________ am Kragen und schubste ihn weg. Zur Begründung fügte er an, dass E.________ ihn «doof» angeschaut habe, E.________ ein Idiot und so dumm wie seine Mutter sei. Der Beschuldigte schlug F.________ in der Zeit vom 14. April 2014 bis Ende November 2015 in der Familienwohnung an der H.________ (Adresse) in Bern mehrfach. Dies insbesondere weil F.________ seiner Ansicht nach zu laut spielte oder sonst zu laut war. Er schlug sie mit der offenen Hand ins Gesicht bzw. insbesondere auf den Hinterkopf. F.________ begann jeweils laut zu weinen. Daraufhin nahm der Beschuldigte ein Kopfkissen und drücke