Er werde ihrer Familie mit Säure eine schöne Marke auf deren Gesichter machen, damit sie es lebenslang nicht vergessen könnten. Die Straf- und Zivilklägerin nahm diese Drohungen sehr ernst und hatte grosse Angst. In der Zeit vom 14. April 2010 bis Ende November 2015 schlug der Beschuldigte E.________ in der Familienwohnung an der H.________ (Adresse) in Bern regelmässig; im Jahr 2015 praktisch täglich und ab und zu mehrfach täglich. Insbesondere schlug er E.________ mit der flachen Hand auf den Hinterkopf und zog ihn oft an den Ohren, was zu Rötungen führte. Der Beschuldigte packte E.________ auch an den Oberarmen und drückte fest zu.