48 holen. Diese Ankündigung versetzte die Straf- und Zivilklägerin jeweils in Angst und Schrecken. - Der Beschuldigte drohte der Straf- und Zivilklägerin wiederholt, er werde sie erwürgen oder erdrosseln. Dies insbesondere, wenn die Straf- und Zivilklägerin bei Streitigkeiten mit ihrem Mann weinen musste. - Der Beschuldigte drohte der Straf- und Zivilklägerin auch mehrmals, dass sein Name A.________ sei und er genau wisse, was er ihrer Familie antun werde. Er werde ihrer Familie mit Säure eine schöne Marke auf deren Gesichter machen, damit sie es lebenslang nicht vergessen könnten.