668] ist verjährt und wird infolgedessen nicht ins Beweisergebnis aufgenommen.) Der Beschuldigte drohte der Straf- und Zivilklägerin im Zeitraum vom 14. April 2010 bis Ende November 2015 wie folgt: - Nachdem die Straf- und Zivilklägerin ihn auf die Möglichkeit einer Trennung hingewiesen hatte, drohte der Beschuldigte ihr mehrfach, er werde nun ein Messer