lichen Wohnung an der H.________ (Adresse) in Bern dahingehend, dass sie sich doch als Ehepaar friedlich trennen könnten, sollte der Beschuldigte das gemeinsame Leben nicht mehr wünschen. Dies ärgerte den Beschuldigten massiv. Nachdem er in der Küche ein grosses Fleischmesser behändigt hatte, sagte er der Straf- und Zivilklägerin, dass er zuerst sie und dann sich selbst umbringen werde, sollte sie ihn verlassen. Das mit der Trennung könne sie vergessen. Die Straf- und Zivilklägerin stand an der Wand und setzte sich nieder, als sie das Messer sah. Der Beschuldigte kam zu ihr, setzte sich vor sie hin und hielt das Messer unterhalb des Kehlkopfes in unmittelbarer Nähe zum Hals.